Kein Versicherungsschutz besteht, wenn keine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde. Hat ein Hausbesitzer zum Beispiel nur eine Wohngebäudeversicherung und keine Hausratversicherung, bekommt er bei einem Brand auch nur den Schaden am Gebäude, aber nicht am Hausrat ersetzt. Kein Versicherungsschutz besteht zudem, wenn Versicherungsnehmer vorsätzlich ihr Gebäude anzünden, zum Beispiel um die Versicherung zu betrügen. In diesem Fall gibt es natürlich keine Versicherungsleistung. Hier geht…
Droht juristischer Ärger mit Mietern, hilft Eigentümern eine Vermieterrechtsschutzversicherung. Wartezeiten, Leistungen der Versicherung und steuerliche Absetzbarkeit: Hier finden Vermieter die wichtigsten Infos auf einen Blick. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de Zusammenfassung: Eine Vermieterrechtsschutzversicherung kann Eigentümern helfen, juristischen Ärger mit Mietern zu vermeiden. Diese Versicherung bietet eine Vielzahl an Leistungen, die man als Vermieter in Anspruch nehmen kann. Es können…
Kommt es zum Rechtsstreit, müssen die meisten Kosten im Voraus verauslagt werden. Viele Mieter können sich das schlichtweg nicht leisten. Hinzu kommt: Einige Streitigkeiten können sich über Jahre hinweg ziehen, insbesondere, wenn Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt wird. Eine Rechtsschutzpolice mit integriertem Mietrechtsschutz sorgt für finanziell gleich starke Gegner und ist somit sinnvoll für Mieter. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Konfliktfall die Kosten für…
Wofür die private Haftpflichtversicherung des Mieters hingegen nicht aufkommt sind Schäden durch Abnutzung und Verschleiß, etwa Dübellöcher in der Wand oder Kratzer im Boden. Ebenfalls nicht im Versicherungsumfang stehen Schäden an Heizungsanlagen, Glasschäden (sofern sich der Mieter dagegen hätte versichern können), Einbauküchen aus Standardfertigung sowie Schäden infolge von Schimmelbildung. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Wofür die private Haftpflichtversicherung des Mieters hingegen nicht aufkommt sind Schäden durch Abnutzung und Verschleiß, etwa Dübellöcher in der Wand oder Kratzer im Boden. Ebenfalls nicht im Versicherungsumfang stehen Schäden an Heizungsanlagen, Glasschäden (sofern sich der Mieter dagegen hätte versichern können), Einbauküchen aus Standardfertigung sowie Schäden infolge von Schimmelbildung. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Wer aus einer Wohnung auszieht, hegt keine Leidenschaft für das alte Mietobjekt. Das weiß auch der Vermieter und versucht nicht selten, Schönheitsreparaturen auf ihn abzuwälzen. Oftmals mit Erfolg – trotz einer mieterfreundlichen Rechtsprechung in den letzten Jahren. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Wer aus einer Wohnung auszieht, hegt keine Leidenschaft für das alte Mietobjekt. Das weiß auch der Vermieter und versucht nicht selten, Schönheitsreparaturen auf ihn abzuwälzen. Oftmals mit Erfolg – trotz einer mieterfreundlichen Rechtsprechung in den letzten Jahren. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Vermieter verlangen in der Regel eine Kaution von bis zu drei Monatskaltmieten. Sie dient ihnen als Sicherheit für den Fall, dass der Mieter mit der Zahlung im Rückstand ist oder nach dessen Auszug Schäden zu reparieren sind. Anstatt das Geld zu überweisen, können Mieter auch eine Kautionsversicherung stellen, die von immer mehr Wohnungseigentümern akzeptiert wird. In dem Fall tritt ein Versicherer als Bürge ein…
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