Vermögenswirksame Leistungen, abgekürzt VL oder VWL, sind eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers an seine Beschäftigten, die dem langfristigen Vermögensaufbau dient. Der Arbeitgeber kann seinen Beschäftigten bis zu 480 Euro im Jahr (40 Euro monatlich) in bestimmten Anlageformen zukommen lassen, unabhängig von der Höhe des eigentlichen Gehalts. Der Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen zum Beispiel in einen Bausparvertrag, einen Baukredit, in einen Wertpapiersparplan oder in bestimmte Formen der privaten Altersvorsorge. Das Vermögensbildungsgesetz regelt, wer grundsätzlich Anspruch auf VL hat und welche staatliche Förderung es gibt.